04. März 2021

Version 2.0 des GESSI Standards „Wandeldarlehensrunde“ zum Download bereit


Das Ziel, einen Standard zu setzen, ist erreicht

Ziel des German Standards Setting Institutes (GESSI) ist es, in Deutschland einen Standard für Vertragstexte und andere Dokumente in der Beziehung zwischen Start-ups und Investoren zu setzen. Das „Vertragswerk Wandeldarlehensrunde“ war der erste im Rahmen von GESSI erarbeitete Mustertext und hat dieses Ziel inzwischen erreicht. Das beweisen – neben den zahlreichen positiven Rückmeldungen – die Downloadzahlen. Seit dem Start im Mai 2018 wurden die Texte zum Wandeldarlehen fast 18.000mal heruntergeladen.

Dass damit ein großes Interesse im Markt geweckt wurde, legen folgende Zahlen nahe: Jährlich erhalten etwa 10.000 Startups eine Finanzierung durch private Investoren, ca. 15 % dieser Finanzierungen sind Wandeldarlehen (ZEW, 2020*). Auch wenn selbstverständlich viele Downloads nicht unmittelbar die Nutzung der Texte als Vertragsbasis zur Folge haben, wird erkennbar, wie groß das Interesse an dem Standardvertragswerk „Wandeldarlehensrunde“ ist.

Von Anfang an hatten Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und der Bundesverband Deutscher Startups (BVDS) als Träger von GESSI zugesagt, dass nach einer gewissen Zeit die Standardtexte einem Relaunch unterzogen werden würden. Demgemäß hat die GESSI Arbeitsgruppe „Wandeldarlehen“ inzwischen eine Version 2.0 der 2018 veröffentlichten Texte erarbeitet und zum Download bereitgestellt. Auch hier zeigte sich die große Zufriedenheit der Marktteilnehmer mit den Texten. Trotz der öffentlichen Aufforderung zu geeigneten Änderungs- oder Ergänzungsvorschlägen waren nur wenige Hinweise eingegangen, die sich meistens auf Details bezogen.

Deswegen enthält die Version 2.0 der „Wandeldarlehensrunde“ im Wesentlichen Klarstellungen oder Ausdifferenzierungen. So wird hervorgehoben, dass die Konditionen von Wandeldarlehnsverträgen einer Runde in geringem Umfang differieren können. Werden aber nach Abschluss eines Wandeldarlehensvertrages im Rahmen der Wandeldarlehensfinanzierungsrunde bessere Konditionen gewährt, besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.

Weil es dazu einige Missverständnisse gab, hat die Arbeitsgruppe noch einmal hervorgehoben, dass das Ziel des Darlehens die Wandlung in Eigenkapital ist und daher die Rückzahlung des Darlehens der absolute Ausnahmefall sein muss. Sie kommt nur in Betracht, wenn die Gesellschafter oder die Gesellschaft sich trotz vertraglicher Verpflichtung weigern, die Wandlung durchzuführen.

Eine weitere Frage betraf die Bewertung im Rahmen der „Zwingenden Wandlung“, die dann vorzunehmen ist, wenn bis zum Ablauf der Darlehensfrist nicht die als Normalfall vorgesehene Wandlung im Rahmen einer „Qualifizierten Finanzierungsrunde“ stattgefunden hat. Hier schlägt die Arbeitsgruppe die Post Money Bewertung der letzten Finanzierungsrunde als Maßstab vor. Weitere neue Hinweise beziehen sich auf verschiedene bilanz- und steuerrechtliche Aspekte.

In einem wichtigen Punkt ist die Arbeitsgruppe nach langer Diskussion Änderungsvorschlägen, insbesondere von Angel Investoren, nicht gefolgt. Diese hatten verlangt, im Falle des Exits vor einer die Wandlung auslösenden Finanzierungsrunde, den Darlehensbetrag zu wandeln, während der Standardtext in diesem Fall eine Exitprämie vorsieht. So nachvollziehbar der Änderungsvorschlag erschien, um den Darlehensgeber am Exiterfolg teilhaben zulassen, gewichtete die Arbeitsgruppe das Interesse an einem ungestörten Exit höher. Im Einzelfall könnten dann nämlich Darlehensgeber, die Gesellschafter geworden sind, einen Exit blockieren, weil sie nicht den üblichen Mitveräußerungspflichten unterfallen. Die Arbeitsgruppe hat deswegen klargestellt, dass die Exitprämie in ihrer Bemessung die Risiken des Darlehensgebers ausreichend berücksichtigen sollte und mindestens in der Höhe des Discounts liegen sollte.

Das GESSI Standardvertragswerk „Wandeldarlehensrunde“ in der Version 2.0 wird in einem Online Workshop am Donnerstag, 25.03.2021, 16.00 Uhr, von Rechtsanwalt Till-Manuel Saur, Osborne Clarke, der auch die juristische Federführung der Arbeitsgruppe innehatte, näher vorgestellt.

Nach dem „Vertragswerk Wandeldarlehensrunde“ sind im Rahmen des German Standards Setting Institutes, die Dokumente „Term Sheet“, „Arbeitsvertrag“ und „Vertragswerk Finanzierungsrunde“ erschienen, die ebenfalls schon hohe Downloadzahlen aufweisen. Weitere Arbeitsgruppen laufen. Der Download ist kostenlos, die Texte sind zweispaltig deutsch und englisch. Das Projekt ist in Europa einmalig. Alle Mitwirkenden, einschließlich der beteiligten Anwaltskanzleien, bringen sich ohne Vergütung ein. https://standardsinstitute.de/


* https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/F/finanzierung-von-unternehmensgruendungen-durch-vatinvestoren.pdf?__blob=publicationFile&v=4