04. Mai 2016

Veräußerungsgewinne: Bundesregierung schmettert Bundesrat ab


In einer Stellungnahme zum Entwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes (InvStRefG) vom 22.04.2106 (Bundesrats-Drucksache 119/16)  hat der Bundesrat vor zwei Wochen erneut die Bundesregierung aufgefordert, Veräußerungsgewinne aus Streubesitz zu besteuern. Die Bundesregierung bleibt jedoch standhaft. Eine im Bundeskabinett am 04.05.2016 verabschiedete Gegenäußerung bezeichnet die Förderung von Wagniskapital als „besonderes Anliegen“ – an dem Vorhaben sei deshalb nicht zu rütteln.

Quelle: BVK-Nachrichten | 04.05.2016

 

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