30. September 2016 – Syndizierung und Pooling
Foto: © alotofpeople – fotolia.de Die Vorteile der Syndizierung von Beteiligungen liegen für Angel und Start-up klar auf der Hand: gemeinsam können Angel Investoren größere Finanzierungsrunden stemmen als alleine, die Gründer profitieren von einem Vielfachen des Know-hows und Folgeinvestoren sind in der Gruppe auch besser zu akquirieren. Nachteile? „Zu viele Köche verderben den Brei“, sagt (mehr)
29. September 2016
Wir freuen uns, dass wir die Sozietät TIGGES Rechtsanwälte als neues Mitglied begrüßen dürfen. In der Person von Herrn Dr. Michael Tigges gewinnen wir damit einen Experten im Bereich Venture Capital / M&A / Beteiligungen, der sich bereits seit Ende der Neunziger Jahre insbesondere auch für die Business-Angel-Szene engagiert. Herr Dr. Tigges hat in den (mehr)
29. September 2016
Die Förderbedingungen für die Programme EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verändert. Die Änderungen sollen hauptsächlich dazu beitragen, dass sich Frauen verstärkt an einer Unternehmensgründung im Rahmen des EXIST-Programms beteiligen. Um dieses Ziel erreichen zu können wird der Kinderzuschlag im EXIST-Gründerstipendium auf nunmehr 150€ erhöht. Neben diesem Anreiz für Eltern soll (mehr)
29. September 2016
Die vom Bundewirtschaftsministerium beauftragte technopolis group bestätigt in ihrer Evaluation des High Tech Gründerfonds II, dass der HTGF sich als der mit Abstand wichtigste Seed-Finanzier in Deutschland positioniert hat. Er verfügt heute über ein ausgesprochen engmaschiges Netzwerk an Kontakten, sowohl zu Finanzierungspartnern als auch zu innovativen Gründern, die für Beteiligungen in Frage kommen. Business Angels (mehr)
28. September 2016
Das Beteiligungsprogramm der NRW.Bank für innovative Start-ups der Digitalen Wirtschaft wurde in seinen Konditionen abgeändert und ist für Gründer und Investoren nun noch interessanter. Investitionen der Gründer, die sie bereits im Vorfeld getätigt haben, werden jetzt im Rahmen des Programms anerkannt und der Gründer muss das Investment des Business Angels auch nicht mehr komplett spiegeln. (mehr)