02. August 2019

BrANDneues 2/19: Kommt der Zukunftsfonds Deutschland?


Kurz vor der Sommerpause hat die Debatte um die Frage, wie die Finanzierungsschwäche besonders wachstumsstarker deutscher Start-ups in späteren Phasen, wenn es um hohe zweistellige bis dreistellige Millionenbeträge geht, überwunden werden kann. Die FDP Bundestagsfraktion hat in einem Antrag (BT Drucksache 19/11055) die Idee des schon länger diskutierten „dänischen Modells“ eines Dachfonds aufgegriffen, der die Anlagemittel von Versicherungen und Pensionskassen – besser als dies bisher möglich war – nutzen kann. Eine ähnliche Position hat der Wirtschaftsrat der CDU (www.wirtschaftsrat.de) kürzlich in einem im Handelsblatt dargestellten Positionspapier eingenommen.

Laut FDP Antrag soll die Dachfondskonstruktion wie folgt aussehen:

„Ein Dachfonds nach dänischem Vorbild, der Kapital privater und institutioneller Anleger bündelt und in deutsche Venture-Capital-Fonds investiert, kann deutschen Startups mehr Wagnis- und Risikokapital zur Verfügung stellen. Dabei erfolgen die Investitionen in den Dachfonds über zwei Wege: Investoren können zum einen direkt in den Dachfonds investieren. Sie tragen das volle Risiko der Investition, erhalten dabei aber, unter Abzug der Managementgebühren, die gesamte Rendite.

Zum anderen können Investoren über eine neu auszugebene Anleihe oder einen Kredit an den Dachfonds indirekt in diesen investieren. Die KfW übernimmt hierbei das Ausfallrisiko des Investments. Aus Sicht der Investoren handelt es sich um eine Investition, die nach Solvency II eine deutlich geringere Eigenkapitalhinterlegung benötigt und gleichzeitig eine angemessene Verzinsung garantiert. Die KfW trägt bei ausreichend hoher Diversifizierung des Dachfonds ein minimales Risiko und erhält einen nicht unwesentlichen Teil der Fonds-Rendite. Der Dachfonds wird von einem eigenständigen, erfahrenen Management geführt, das unabhängig von staatlichen Vorgaben über die Investitionen in die Venture-Capital-Fonds entscheidet.“

Eine genaue Darstellung, Analyse und im Ergebnis positive Wertung des „dänischen Modells“ findet sich in dem Beitrag von Wolter/Philipps in WISO direkt 07/2019 der Friedrich-Ebert-Stiftung. Danach hat der im Jahr 2011 aufgelegte dänische Dachfonds DVK I im Jahr 2015 zum ersten Mal positiv abgeschlossen, nachdem er im selben Jahr hinsichtlich der Zielfonds ausfinanziert war. 2017 hatte der Fonds einen Wertzuwachs von 14,5 % erwirtschaftet.

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat den Antrag in den Wirtschaftsausschuss verwiesen (www.bundestag.de).

BAND hält den Ansatz eines derartigen Zukunftsfonds vom Grundsatz her für richtig und notwendig und wird die weitere Diskussion aktiv begleiten. Bei der weiteren Ausgestaltung wird es aber auch darauf ankommen, die für die Einlage in den Fonds in Betracht kommenden Adressaten genau zu definieren. Sowohl im Antrag der FDP als auch im Wortbeitrag der Grünen zu dem Antrag klingt der Wunsch an, den Zugang zu einem derartigen Fonds für private Bürger zu öffnen.

Hier ist zum einen die Frage, ob das Risikoprofil eines derartigen Fonds für diese Gruppe geeignet ist. Genauso wichtig ist es, keine Konkurrenz zu Finanzierungsquellen der anderen Phasen der Start-up Finanzierung aufzubauen. Denn es wäre kontraproduktiv, wenn z.B. Privatinvestoren ihre Finanzmittel künftig im Zukunftsfonds anlegen würden und so gleichzeitig die Finanzierung der Seed und Start-up Phase austrocknen würde. Deswegen sollte sich der Zukunftsfonds in den Ticketgrößen gezielt an Versicherurgen und Pensionsfonds als Adressaten ausrichten.

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