12. Oktober 2020

Standard-Vertragswerk „Finanzierungsrunde“ jetzt kostenfrei zum Download

German Standards Setting Institute (GESSI) setzt neue Maßstäbe der Vertragsgestaltung für Startups, Business Angels und VC.


Mit dem umfassenden, in die Zukunft gerichteten Standardvertragswerk „Finanzierungsrunde“ hat das German Standards Setting Institute (GESSI) neue wegweisende Akzente für einen Modernisierungsschub bei Beteiligungsverträgen gesetzt. Das neue Vertragswerk wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, deren Mitglieder von den GESSI Partnern Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) und Bundesverband Deutscher Startups (Startup Verband) bestellt wurden. Die juristische Federführung oblag Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer, Weitnauer Rechtsanwälte | Steuerberater, die organisatorische hatte BAND als Verband des Business Angel Ökosystems.

Besonders drei Elemente des Vertragswerks stechen aus dem Üblichen hervor:

  • Anwender des Vertragswerks benötigen für den Beteiligungsvertrag keine notarielle Beurkundung und können damit erhebliche Notarkosten, die andernfalls hierfür anfielen, sparen,
  • für Investoren wird der rechtliche Boden für einen Ausstieg vor dem Exit (Secondary) bereitet,
  • eine Nachhaltigkeitsklausel bindet Startup und Investoren an ESG (Environment, Social, Governance) Kriterien.

Das Standardvertragswerk „Finanzierungsrunde“ setzt sich aus den folgenden fünf Einzeldokumenten zusammen:

  • einer (neugefassten) Satzung (beurkundungspflichtig)
  • einer separaten Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung (so ausgestaltet, dass diese nicht beurkundungspflichtig ist)
  • einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung
  • einer Geschäftsordnung für den Beirat (fakultativ)
  • der notariellen Niederschrift der außerordentlichen Gesellschafterversammlung.

Abweichend von der bislang vorherrschenden Praxis, die Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung zu beurkunden, wird ein neuer Standard gesetzt, bei dem die Schriftform genügt. Somit können die erheblichen Notarkosten, die selbst bei kleinen Finanzierungsrunden oft im zweistelligen Tausend-Euro Bereich liegen, drastisch reduziert werden (bei einer pre-Money Bewertung von 4 Mio. Euro beträgt bspw. die Ersparnis für die gesamten Notarkosten etwa 80 %). Nach Auffassung der Arbeitsgruppe sollten die eingesparten Gebühren besser dem Startup zur Verfügung stehen.

Nach der bisher üblichen Struktur von Beteiligungsverträgen waren diese wegen der hierin enthaltenen Pflichten zur Übertragung von Geschäftsanteilen, insb. zum Mitverkauf (Drag Along) nach dem GmbHG beurkundungsbedürftig. Diese Pflichten sind es auch, die zur Erhöhung des notariellen Werts eines Beteiligungsvertrags um die post-Money Bewertung der Gesellschaft abzüglich des kleinsten Anteils führen. Daher wurden im neuen GESSI Standardvertrag insbesondere die Regelungen zu Vorerwerbs- und Mitveräußerungsrechten sowie der Mitverkaufspflicht statt in den Beteiligungsvertrag in die Satzung übernommen. Die für den Fall eines Ausscheidens eines Gründers aus dem Dienst der Gesellschaft übliche Call Option wurde als besonderer Einziehungsgrund in der Satzung erfasst, was den gleichen Effekt hat. Auch alle sonstigen Übertragungsverpflichtungen wurden durch Einziehungsregelungen ersetzt.

Die im neuen GESSI Standardvertrag zusammengefasste Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung bedarf nur der Unterzeichnung durch die Beteiligten und ist nicht beurkundungspflichtig, was Zeit und Geld spart.

Nach Auffassung der Arbeitsgruppe ist die unter Investoren weit verbreitete Sorge, dass aus der beim Handelsregister für jedermann einsehbaren Satzung Rückschlüsse auf Beteiligungsstrategien gezogen werden könnten unbegründet; denn die in die Satzung verlagerten Bestimmungen sind allgemein üblich und enthalten in der Regel keine vertraulich zu behandelnden Informationen.

Ergänzt wird das Standardvertragswerk „Finanzierungsrunde“ durch einführende Verwendungshinweise und Anmerkungen, insbesondere zu textlichen Alternativen oder ausfüllungsbedürftigen Stellen.

Das neue Vertragswerk „Finanzierungsrunde“ ist kompatibel mit dem schon von GESSI herausgebrachten Standard „Term Sheet“ und baut darauf nahtlos auf. Wie alle anderen GESSI Standardverträge ist auch der neue zweisprachig in Deutsch und Englisch gehalten. So sind die Verträge in Deutsch einreichungsfähig etwa bei Anträgen für den INVEST Zuschuss-Wagniskapital und andererseits in Englisch anschlussfähig für internationale Investoren. Alle Standardverträge finden sich auf der Website www.standardsinstitute.de zum kostenlosen Download. Voraussetzung ist nur eine einmalige kurze Registrierung.

Der neue Standardvertrag wird nun in einer Roadshow öffentlich bekannt gemacht. Die Kick-off Veranstaltung, Corona bedingt online, ist am 29.10.2020. Rede und Antwort stehen wird Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Weitnauer, München, als federführender Anwalt der GESSI Arbeitsgruppe „Finanzierungsrunde“. Gleiches gilt für Notar Hans-Joachim Schwenke, Berlin, von dem in der Arbeitsgruppe wesentliche Impulse zum notariellen Gebührenrecht ausgingen.

Die GESSI Standardverträge sind ein Erfolgsmodell: Der erste Vertrag, „Wandeldarlehen“, wurde 15.000mal, „Term Sheet“ 5.000mal und „Arbeitsvertrag“ 2.000mal heruntergeladen. Das Projekt ist in Europa einmalig. Alle Beteiligten bringen sich ohne Vergütung ein.

Über Weitnauer Rechtsanwälte | Steuerberater:

Die vor 25 Jahren bereits mit Ausrichtung auf Venture Capital von Dr. Wolfgang Weitnauer gegründete Kanzlei hat sich aufgrund ihrer langen Erfahrung und vieler Veröffentlichungen, u.a. mit dem Handbuch Venture Capital (6. Auflage), einen Namen nicht nur bei Gründern und VC-Investoren gemacht, sondern hat sich darüber hinaus auf die rechtliche Beratung innovativer Unternehmen im internationalen Technologie-Umfeld, auch bei M&A-Transaktionen, fokussiert. Insoweit stehen die Bereiche IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum, Life Sciences, Datenschutz, aber auch aktuelle Themen wie Blockchain, Digital Health oder künstliche Intelligenz im Vordergrund. Siehe hierzu die Webseite www.weitnauer.net. Die Kanzlei hat Standorte in München, Berlin, Hamburg und Mannheim.

Über Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND):

BAND hat das Ziel, das Business Angels Ökosystem in Deutschland zu fördern und den informellen Beteiligungskapitalmarkt auszubauen. BAND wird getragen von Business Angels Netzwerken sowie öffentlichen und privaten Mitgliedern und Sponsoren. Business Angels sind private Investoren, die mit Kapital und Know-how zum Erfolg von jungen, wachstumsstarken Unternehmen beitragen. Den Vorstand von BAND bilden Dr. Ute Günther und Dr. Roland Kirchhof.

Über den Bundesverband Deutsche Startups e.V. (Startup-Verband):

Der Bundesverband Deutsche Startups e.V. wurde im September 2012 in Berlin gegründet. Der Verein ist der Repräsentant und die Stimme der Startups in Deutschland. Er erläutert und vertritt die Interessen, Standpunkte und Belange von Startup-Unternehmen gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Öffentlichkeit. Er wirbt für innovatives Unternehmertum und trägt die Startup-Mentalität in die Gesellschaft. Der Verein versteht sich als Netzwerk der Startups in Deutschland.


Pressekontakte:

Business Angels Netzwerk Deutschland e.V.
Christian Müller
Tel 0201 8941514
Fax 0201 8941510
mueller@business-angels.de
 
 
Bundesverband Deutsche Startups   
Paul Wolter   
Tel 030 6098959101   
Mobil 0151 70111989   
paul.wolter@deutschestartups.org
 

Weitnauer Rechtsanwälte, Steuerberater
Anne Pfender, Head of Marketing & PR
Tel 030 230 96 77 22
anne.pfender@weitnauer.net