02. November 2020

Säule II: IBB ändert Bearbeitungspraxis im Hinblick auf INVEST Zuschuss


Immer wieder gibt es Unklarheiten, inwieweit die Kumulierung von INVEST geförderten Beteiligungen von Business Angels mit Investments öffentlicher Fonds und Institutionen beihilferechtlich zulässig ist. Im Rahmen des Programms „Coronahilfen für Start-ups“ der Säule II hatte die IBB Berlin bisher eine solche Kumulierung ausgeschlossen. Nach Auffassung von BAND ist sie jedoch aufgrund der Corona Sondervorschriften der Kleinbeihilfenregelung zulässig. Dies hatte BAND der IBB mitgeteilt, die erfreulicherweise sehr schnell und kundenorientiert reagiert hat und ihre Bearbeitungspraxis umgestellt hat. In einer Mail vom 30.10.2020 teilt die IBB mit: „Auch aufgrund Ihres Hinweises haben wir überprüft, ob eine zwingende Notwendigkeit besteht, am Verbot der Inanspruchnahme des BAFA-/Invest-Zuschusses festzuhalten. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dies nicht der Fall ist und befürworten die Zuschussfähigkeit des privaten Anteils der Intermediäre. Deshalb stellen wir ab heute unsere Bearbeitungspraxis um und bestätigen, dass die Intermediäre im Rahmen des Programms Coronahilfen für Start-ups ihren privaten Anteil an der Wagniskapitalfinanzierung beim BAFA einreichen und den Invest-Zuschuss hierfür erhalten dürfen. Bitte informieren Sie Ihre Mitglieder. Auch wir werden entsprechende Mitteilungen über unsere Kommunikationswege verbreiten.“