08. Mai 2015

Offener Brief an die Ministerpräsidenten der Länder


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BAND berichtete bereits im November, dass die Besteuerung der Veräußerungsgewinne durch eine Bundesratsinitiative wieder aufs Tapet gebracht worden ist, nachdem die Politik sich noch 2014 für einen Erhalt des Status quo ausgesprochen hatte. Auf Initiative des BVK haben nun 19 Verbände einen offenen Brief an die Ministerpräsidenten der Länder verfasst. Unter den Unterzeichnern sind neben BVK und Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) auch der ADT, Bitkom, Bundesverband Deutsche Startups, Bio Deutschland, BVDW, bevh, VÖB, bsi, dti, BJU, GCN, Händlerbund, TeleTrust, Verband deutscher Bürgschaftsbanken, VCI und ZIA.

Den kompletten Brief im Wortlaut gibt es hier zu lesen:

Offener Brief an die Ministerpräsidenten der Länder:

Neue Belastungen für Gründer und Investoren abwenden – Keine Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitz

Berlin, im Mai 2015

Im Rahmen der Überlegungen zur Investmentsteuerreform wird auch eine erhöhte Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von Streubesitzbeteiligungen dis­kutiert (8b Abs. 2KStG). Eine Umsetzung dieser Maßnahme wäre nicht nur ein fa­tales Signal für die oft postulierte Gründungsrepublik Deutschland, sondern würde dem Investitions- und Wirtschaftsstandort insgesamt erheblich schaden. Wir bit­ten Sie daher nachdrücklich, sich im weiteren Verfahren für den Erhalt des Status quo einzusetzen und drohende Verschlechterungen für die Gründungsfinanzierung abzuwenden.

Technologieorientierte Startups und junge Unternehmen spielen eine herausra­gende Rolle im deutschen Innovationssystem. Sie sind auf privates Wagniskapital zwingend angewiesen. Häufig sind Business Angels bzw. Venture Capital-Gesell­schaften mit weniger als 10 % (Streubesitz) an einem Startup beteiligt. Die vor­geschlagenen Steuererhöhungen würden diese bewährten Beteiligungsmodelle steuerlich stark benachteiligen. Dringend erforderliche Investitionen in Innovation würden dadurch massiv erschwert bzw. verhindert. Um die Herausforderungen der Digitalisierung zu meistern, ist es aber unverzichtbar, die Rahmenbedingungen für innovative Startups weiter zu verbessern. Wer ernsthaft Investitionen stärken will, sollte durch den Abbau bestehender Belastungen private Investitionen fördern und nicht neue Belastungen schaffen!

Die geltende steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen ist – anders als gelegentlich behauptet – keine Steuervergünstigung, sondern eine systematisch notwendige Regelung zur Vermeidung steuerlicher Mehrfachbelastungen. Die Wirtschaftsminister bzw. Wirtschaftssenatoren aller Bundesländer haben sich vor diesem Hintergrund erst im vergangenen Jahr einstimmig gegen die Besteuerung der Veräußerungsgewinne aus Streubesitz ausgesprochen. Auch die „Experten­kommission Forschung und Entwicklung“ (EFI) der Bundesregierung warnt in ih­rem aktuellen Jahresgutachten ebenso wie die Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ in dem kürzlich veröffentlichten Bericht vor neuen Belastungen in diesem Bereich. Diese Bedenken sollten ernst genommen und auf eine Änderung des § 8 b KStG verzichtet werden.