29. November 2023

Neues Finanzierungsvehikel für Business Angels in Baden-Württemberg


Bereits im März berichteten wir über das Finanzierunginstrument für innovative Start-ups namens RegioInnoGrowth (RIG). Der Bund stellt dafür 450 Mio. Euro und 70 % des Gesamtfinanzierungsvolumens bereit. Mindestens 10 % sollen Länder bzw. die Landesförderinstitute aufbringen, den Rest sollen Intermediäre und Private, z.B. Business Angels, für die Finanzierung der Start-ups beisteuern. Wie beim Corona Schutzschild der Säule II werden die Bundesmittel auch bei RIG mittels Globaldarlehen der KfW an die Landesförderinstitute der Bundesländer ausgereicht.

Erstes RIG Programm stärkt Eigenkapitalbasis von Start-ups in Baden-Württemberg

Nun ist Baden-Württemberg Vorreiter unter den Bundesländern und hat am 16. Oktober das neue Förderprogramm „InnoGrowth BW“ der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg, und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestartet. Das Programm soll die Eigenkapitalbasis von Start-ups in Baden-Württemberg stärken und wachstumsfördernde Investitionen ermöglichen. „InnoGrowth BW“ ist ein Refinanzierungsprogramm, über das mittels eines zinslosen Darlehens bis zu 70 % einer Eigenkapitalinvestition abgesichert werden können. Der Höchstbetrag des finanziellen Engagements einer Beteiligungsgesellschaft oder eines Business Angels in ein Start-up oder ein junges wachstumsorientiertes Unternehmen beläuft sich auf 5,25 Millionen Euro. Das Programmvolumen beträgt zunächst 75 Millionen Euro für die kommenden drei Jahre. Voraussetzung für eine „InnoGrowth BW“ Finanzierung ist ein innovatives Geschäftsmodell, der Sitz oder die Schwerpunkttätigkeit des geförderten Unternehmens müssen in Baden-Württemberg liegen und der Gruppenumsatz darf 75 Millionen Euro nicht übersteigen.

Akkreditierungsprozess im Aufbau

Zunächst sind Vertragsverhandlungen mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg und verschiedenen Sparkassenbeteiligungsgesellschaften geplant. In der zweiten Runde können sich auch andere Beteiligungsgesellschaften wie Business Angels oder Family Offices für das Programm akkreditieren lassen. Anschließend an eine erfolgreiche Akkreditierung muss vor dem ersten Investment ein Rahmenvertrag zwischen Beteiligungsgesellschaft und L-Bank geschlossen werden. Dieser befindet sich noch in der Ausarbeitung.

Voraussetzungen für Intermediäre:

  • Investition als juristische Person und mit langfristiger Perspektive (vorzugsweise in Baden-Württemberg)
  • Erfüllen von relevanten regulatorischen Anforderungen
  • Erfahrung als Investor*in im VC Umfeld inkl. Track-Record

Auch nicht institutionelle Investorinnen und Investoren können sich akkreditieren lassen. Bei (neuen) Finanzierungsvehikeln wird auf den Track Record der handelnden Personen abgestellt. Es ist dabei auch von Interesse, ob die Person Mitglied eines Business Angel Netzwerks oder beim European Angel Fund akkreditiert ist.

Alle Voraussetzungen und Leistungen im Überblick

Akkreditierungsbogen | Informationsblatt