08. Februar 2018

Koalitionsvertrag zu Start-up-Finanzierung und Gründung


Im Koalitionsvertrag finden sich zum Teil ähnliche oder gleichlautende Aussagen zu Gründung und Start-up-Finanzierung an verschiedenen Stellen, insbesondere unter dem Stichwort Digitalisierung auf S. 42ff und unter dem Stichwort Wirtschaft auf S. 62ff. BAND hat in einer Presseerklärung eine erste Stellungnahme zum Koalitionsvertrag abgegeben.

Die für Business Angels wichtigsten Aussagen des Koalitionsvertrages sind zusammengefasst:

1. Start-up Finanzierung

  • Bestehende Instrumente zur Finanzierung von Gründungen und Wachstum junger Unternehmen wollen wir fortführen, weiterentwickeln und wo passend auch für Nicht-Akademiker öffnen (u.a. EIF, INVEST-Zuschuss Wagniskapital, EXIST, KfW, High-tech-Gründerfonds).
  • Zudem werden wir die Bedingungen für Wagniskapital weiter verbessern.
  • Wir brauchen in Deutschland eine deutliche Ausweitung des Volumens des Wagniskapitalmarktes, um insbesondere Unternehmen in der Wachstumsphase zu unterstützen. Deshalb wollen wir die Einführung steuerlicher Anreize zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital über die bisherigen Maßnahmen hinaus prüfen. An diesen Wagniskapitalfinanzierungen sollen sich Privatwirtschaft, öffentliche Hand, KfW und europäische Finanzpartner beteiligen.
  • Mit dem Tech Growth Fund wollen wir die staatlichen Finanzierungsinstrumente in der Wachstumsphase ergänzen, indem wir Kredite als VentureDebt zur Verfügung stellen.
  • Wir werden die Investitionsbereitschaft in Wachstumsunternehmen erhöhen und hier die richtigen Rahmenbedingungen schaffen.
  • Wir wollen, dass Ideen aus Deutschland auch mit Kapital aus Deutschland finanziert werden können. Deshalb wollen wir mehr privates Kapital sowie institutionelle Anleger für Investitionen in Startups. Gemeinsam mit der deutschen Industrie wollen wir die Auflage eines großen nationalen Digitalfonds initiieren.

 

2. Start-up- und Gründerunterstützung

  • Wir fördern die Gründungskultur in Deutschland, indem wir etwa im ersten Jahr der Gründung die Bürokratiebelastung auf ein Mindestmaß reduzieren. In den ersten beiden Jahren nach Gründung werden wir die Unternehmen von der monatlichen Voranmeldung der Umsatzsteuer befreien.Wir wollen, dass Unternehmen etwa mit Hilfe eines „One-Stop-Shopund mehr Transparenz in der Förderlandschaft schnell und unbürokratisch gegründet werden können. Wir werden Hürden für den Gründungsprozess abbauen und prüfen Anpassungen im Insolvenzrecht. Antrags-, Genehmigungs-und Besteuerungsverfahren werden wir vereinfachen.
  • Familie und Unternehmensgründung sollen in Zukunft besser vereinbar sein. Um Gründungen aus der Beschäftigung zu erleichtern, prüfen wir die Einführung einer Gründerzeit ähnlich der Familienpflegezeit. Eltern in der unternehmerischen Gründungsphase wollen wir unterstützen, z.B. mit der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Zuschüssen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
  • Wir wollen, dass mehr Frauen Gründerinnen werden und entwickeln dafür Unterstützungsinstrumente. Unterstützungsmaßnahmen für Gründerinnen und Unternehmerinnen wollen wir weiterentwickeln und ausbauen sowie erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen in ihrer Vorbildfunktion stärken.
  • Social Entrepreneurship spielt bei der Lösung aktueller gesellschaftlicher und sozialer Herausforderungen eine zunehmend wichtige Rolle. Social Entrepreneurship wollen wir noch stärker als bisher fördern und unterstützen.
  • Auf europäischer Ebene wollen wir uns für eine einheitliche Europäische Startup Definition einsetzen, um spezielle zielgenaue Fördermaßnahmen zu ermöglichen.
  • Im Rahmen eines Bürokratieabbaugesetzes III werden wir insbesondere die Statistikpflichten verringern. Wir schaffen Strukturen, die Neugründer und Nachfolger in der Start-und Übergangsphase unterstützen. Europäische Vorgaben werden wir nicht mit zusätzlichen bürokratischen Belastungen versehen.
  • Wir wollen die Zusammenarbeit von Start-ups mit der etablierten Wirtschaft in geeigneten Formaten weiter unterstützen und den internationalen Austausch von Start-ups, auch im Rahmen der Digital Hub-Initiative und des German Israeli Start-up Exchange Program (GISEP), fördern.
  • Wir werden neue Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung prüfen.

 

3. Hochschulausgründungen

  • Die Validierung des Innovationspotenzials von Forschungsergebnissen wollen wir ebenso fördern wie Start-ups und Gründungen aus der Forschung. Wir wollen den Dialog von Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft intensivieren, neue Beteiligungsformen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft erproben und die Wissenschaftskommunikation stärken.

 

4. Steuern

  • Die Abgeltungsteuer auf Zinserträge wird mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abgeschafft.

 

5. Zukunftsbranchen

  • Um das Potential der Blockchain-Technologie zu erschließen und Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, wollen wir eine umfassende Blockchain-Strategie entwickeln und uns für einen angemessenen Rechtsrahmen für den Handel mit Kryptowährungen und Token auf europäischer und internationaler Ebene einsetzen. Die Möglichkeiten der bargeldlosen Zahlung sollen im digitalen Zeitalter erweitert werden.
  • Auch eine kohärente Regulierung und Aufsicht sollen dazu beitragen, Deutschlands Rolle als einer der führenden Digitalisierungs-und FinTech-Standorte zu stärken. Wir werden unnötige bürokratische Hemmnisse beseitigen und dafür sorgen, dass Geschäfte mit gleichen Risiken auch gleich reguliert werden.