10. Dezember 2014

Gesetzesinititative aus Bayern zur Start-up-Finanzierung

Situation deutscher Start-ups soll verbessert werden

Nach der Bundesratsinitiative des hessischen Finanzministers Schäfer zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Streubesitz, die im letzten Monat für Aufregung in der Start-up-Szene sorgte (BAND berichtete), meldet sich nun Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) zu Wort. Sein Vorstoß allerdings geht von der Prämisse aus, dass Deutschland laut Söder  drohe, beim Wagniskapital zurückzufallen. In dem Zuge kündigte er eine Gesetzesinitiative über den Bundesrat an, um die Finanzierungssituation deutscher Start-ups im internationalen Vergleich entscheidend zu verbessern. “Hier setzen wir mit der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für junge Unternehmen und Investoren an”, so Söder gegenüber dem Handelsblatt.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Business Angels und Investoren Wagniskapital steuerlich abschreiben können. Wenn sie ihre Beteiligung später verkaufen, muss diese allerdings versteuert werden. Sollte der Investor allerdings einen Verlust mit seiner Beteiligung einfahren, wird die Abschreibung endgültig.

Bei der Realisierung des Vorschlags nähme der Fiskus dem Investor also ein Teil des Risikos ab. Zudem sieht Söders Gesetz Ausnahmen für Start-ups bei der Mindestgewinnbesteuerung vor. Dies soll dazu beitragen, dass junge, forschungsintensive Unternehmen während des Übergangs von der Verlust- in die Gewinnphase für Investoren attraktiver werden.

Zum Artikel im Handelsblatt geht es hier