Wann
Mittwoch, 15. Mai 2024, 12:00 bis 13:00 Uhr (online)
Q & A: Sie fragen, Experten antworten (in Kooperation mit Lutz Abel)
„Korrekturen des Captable“: Wie kann die Beteiligung von Gründern und Investoren nachträglich korrigiert werden? Welche Instrumente stehen zur Verfügung und welche (steuer-) rechtlichen Grenzen sind zu beachten?
Statistisch betrachtet, verändert sich bei ca. 70 % aller Start-ups im Zuge der Unternehmensentwicklung die Zusammensetzung des Gründerteams. Nicht immer geht es darum, dass einzelne Gründerinnen oder Gründer das Unternehmen als „Good Leaver“ oder „Bad Leaver“ verlassen. Vielmehr sollen Gründerinnen oder Gründer häufig nachträglich (zusätzlich) am Unternehmen beteiligt werden. Doch wie kann eine solche Korrektur des Cap Table, d.h. der Beteiligungsstruktur, gelingen? Welche rechtlichen Instrumente stehen zur Verfügung? Diese und weitere Aspekte der „Korrektur des Captable“ wollen wir in der Lunch Session besprechen.