
Wann
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 19. März 2025 (Az. 10 AZR 67/24) zwei gängige Klauseln in Vesting-Regelungen von VSOPs für unwirksam erklärt:
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den vollständigen Verfall bereits gevesteter Optionen bei Eigenkündigung,
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sowie den „beschleunigten Verfall“ nach Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses.
Die kürzlich veröffentlichten Entscheidungsgründe sorgen für große Aufmerksamkeit im Markt. Viele Gründer:innen, Investor:innen und Berater:innen fragen sich nun:
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Welche Konsequenzen hat das Urteil für bestehende VSOP-Strukturen?
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Welche Gestaltungsspielräume bleiben für neue Programme?
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Wie wirkt sich das auf die Attraktivität von Mitarbeiterbeteiligungen aus?
In unserer nächsten Q&A-Session wollen wir deshalb das Thema Vesting im Allgemeinen und das Urteil im Besonderen diskutieren. Gemeinsam ordnen wir die rechtlichen Hintergründe ein, beleuchten die praktischen Folgen für Start-ups, Business Angels und Gründerteams – und geben erste Hinweise, wie Beteiligungsprogramme künftig rechtssicher gestaltet werden können.
Unsere Referentinnen:
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Claudia Knuth, Partnerin im Arbeitsrecht, LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB
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Constanze Hachmann, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB