Am 1. August 2021 ist durch das Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG) das Transparenzregister zu einem Vollregister geworden, die Meldepflichten der wirtschaftlich Berechtigten betreffen nun fast alle Unternehmen in Deutschland. Die Meldepflichten, die zuvor als erfüllt galten, wenn die Angaben in öffentlich zugänglichen Registern hinterlegt waren, müssen seit dem 1. August aktiv dem Transparenzregister gemeldet werden.
Was das konkret für Business Angels bedeutet, wer z.B. überhaupt als „wirtschaftlich Beteiligter“ zu werten ist und welche Fristen für die Meldung derselben gelten, hat Dr. Gesine von der Groeben in ihrem Artikel „Transparenzregister – Angel-Daten können meldepflichtig sein“ dargelegt. Das Transparenzregister der EU-Mitgliedsstaaten gibt öffentlich einsehbar Auskunft über die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens und soll somit geldwäscherechtliche Vorgaben erfüllen.
Dr. Gesine von der Groeben ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Dentons am Standort Frankfurt. Sie ist Mitglied der Praxisgruppe Corporate/M&A und auf die Bereiche M&A, Venture Capital und Gesellschaftsrecht spezialisiert.
Den Artikel von Dr. Gesine von der Groeben finden Sie hier im BAND Best Practice Koffer.