23. April 2013

Investitionszuschuss für Business Angels startet am 15. Mai 2013

Nun ist es amtlich: Auf der Sitzung des Beirats „Junge Digitale Wirtschaft“ am 22.04.2013 gab Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler den Start des „Investitionszuschusses Wagniskapital“ zum 15.05.2013 bekannt. Ab diesem Zeitpunkt können Business Angels den Zuschuss beantragen, für den der Bund bis 2016 insgesamt 150 Mio. Euro bereitstellt. Danach erhalten Investoren in junge, innovative Unternehmen, die „kleine Unternehmen“ im Sinne der EU sind, vom Bund einen Zuschuss von 20 % ihres Investitionsbetrages. Ziel der Maßnahme, deren Vorbereitung von BAND intensiv begleitet wurde, ist es, mehr Investoren für junge innovative Unternehmen zu gewinnen und die Investitionskraft von Business Angels zugunsten der Start-ups zu erhöhen.

Allgemeine Rahmenbedingungen für den 20 %igen Zuschuss sind:

  • Echte Beteiligung (an Chancen und Risiken) durch Kapitalerhöhung zwischen 10.000 € und 250.000 €; der Betrag der 250.000 € übersteigt, wird nicht mehr bezuschusst;
  • Höchstzuschuss pro Investor/Jahr 50.000 €;
  • Pro Unternehmen Höchstbeteiligung von 1 Mio. € pro Jahr; der 1 Mio. € übersteigende betrag wird nicht mehr bezuschusst;
  • 3 Jahre Haltefrist.

Die wichtigsten Voraussetzungen für das investierte Unternehmen:

  • Nicht älter als 10 Jahre
  • Kleines Unternehmen i.S. der EU: Weniger als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter, Jahresumsatz oder –bilanzsumme höchstens 10 Mio €
  • Nicht an der Börse gelistet
  • Hauptsitz in der EU, in Deutschland mindesten eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung
  • In einer innovativen Branche hauptsächlich tätig. Die geförderten Branchen ergeben sich aus einer Liste von 22 Wirtschaftszweigklassifikationen der amtlichen Statistik des Statistischen Bundesamtes.
  • Nicht von anderem Unternehmen beherrscht.

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Investor:

  • Natürliche Person mit Hauptsitz in der EU oder Einpersonen-GmbH bzw. vergleichbare Rechtsform eines EU-Staates; der Geschäftszweck der Einpersonen-GmbH muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen sein.
  • Auf eigene Rechnung und von eigenem Geld
  • Keine Kreditfinanzierung
  • Nicht bereits Gesellschafter
  • Nicht mit dem Unternehmen verbunden.

 

Die wichtigsten Verfahrensregeln:

  • Zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn
  • Onlineverfahren
  • Zweigleisigkeit:
    • Unternehmen beantragt Förderfähigkeit, der Bescheid hat 6 Monate Gültigkeit
    • Investor beantragt Zuschuss und gibt Antragsnummer des Unternehmens an
  • Auszahlung erst nach Nachweis der Investition, bei Meilensteinvereinbarung gemäß Meilensteininvestition, die aber jeweils mindestens 10.000 € betragen muss
  • Keine Rückforderung des Zuschusses innerhalb der Haltefrist, wenn das Geschäftsmodell gescheitert ist, z.B. bei Insolvenz.

BAND hat unter der Adresse ivz@business-angels.de ab sofort eine Hotmail geschaltet, bei der Interessierte nähere Auskünfte erhalten.

Am 15. Mai 2013 führt BAND in Berlin eine erste Informationsveranstaltung zum Thema Investitionszuschuss für Business Angels  und Unternehmen durch. Näheres in Kürze.

Offizielle Information des Bundeswirtschaftministeriums

Merkblatt für Investoren“ und „Merkblatt für Unternehmen