Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz, StoFöG)

 Wir haben eine Stellungnahme zum Entwurf des Standortfördergesetzes (StoFöG) an das Bundesfinanzministerium übermittelt. Wir begrüßen das Ziel, den Finanzstandort Deutschland zu stärken, sehen aber dringenden Handlungsbedarf bei der Einbeziehung von Business Angels und Family Offices. Diese leisten rund 74% der Erstfinanzierungen in Startups.

Da sich das StoFöG derzeit primär auf VC-Fondsgesellschaften fokussiert, fordern wir, um die Frühphasenfinanzierung wirksam zu fördern:

  1. Attraktivierung des 'Roll-Over' im Privatvermögen: Die geplante Erhöhung der Freigrenze (§ 6b EStG) erreicht die Mehrheit der Angels und Gründer im Privatvermögen nicht.
    • Unsere Forderung: Wendet die Vorschrift auch auf Privatpersonen an und verkürzt die Mindesthaltedauer für die Re-Investition von sechs auf drei Jahre.
  2. Gleichstellung und Risikoreduzierung:
    • Wir fordern die Gleichstellung von Business-Angel-GmbHs mit Investmentfonds bei der Gewerbesteuerbefreiung.
    • Hebt die Bagatellgrenze für gewerbliche Tätigkeiten auf 25% an, um typische Nebentätigkeiten zu erleichtern und „Dry Income“-Problematiken zu entschärfen.

Im internationalen Vergleich bleibt Deutschland in den steuerlichen Anreizen für Gründer und Investoren hinter Staaten wie den USA (QSBS) und Großbritannien (SEIS/EIS) zurück.