„Schutzschild“ für Angel finanzierte Start-ups in der Krise

20. März 2020 | Pressemitteilung

Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND) legt konkreten Maßnahmenkatalog
für Eigenkapital finanzierte Start-ups vor

Angels Investoren, Deutschlands wichtigste Frühphasenfinanzierer,
signalisieren großen Handlungsdruck. Ihre Start-ups sind in der aktuellen Krise
besonderen Belastungen ausgesetzt. Um diese abzufedern, hat Business Angels
Netzwerk Deutschland (BAND) an die Bundesminister Altmaier und Scholz und die
Wirtschafts- und Finanzminister der Länder einen konkreten - auf einer breiten
Mitgliederbefragung basierenden - Maßnahmenkatalog übermittelt, der für Angel
finanzierte Startups und auch darüber hinaus geeignet erscheint, diese schnell
und unbürokratisch zu unterstützen und ihre Innovationskraft zu erhalten.

Die zentralen Eckpunkte dieses BAND Maßnahmenkatalogs sind:

(1) Haftungsfreistellung bei Wandeldarlehen im Rahmen des Erwerbszuschusses von INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Wenn – was in der Krise zu
befürchten ist – geplante Anschlussfinanzierungen platzen, droht schnell die
Illiquidität. Und weil keiner näher an den Start-ups ist als ihre Angel
Investoren, wird vorgeschlagen, für einen definierten Zeitraum, von Angel
Investoren bereitgestellte Wandeldarlehen im Rahmen des Programms INVEST –
Zuschuss für Wagniskapital aus den Mitteln des INVEST Programms in der Haftung teilweise
freizustellen.

Die Haftungsfreistellung sollte
im Regelfall 80 % betragen. Der Maximalbetrag der teilweise
haftungsfreigestellten Darlehen könnte sich an den nachgewiesenen
Brutto-Personalkosten inkl. externer Dienstleister für die Laufzeit des
Wandeldarlehens orientieren.

Die Vorteile:

Zur Abwicklung können die zur
Verfügung gestellten Mittel genutzt werden und ein Prozentsatz von 80 %
verhindert missbräuchliche Nutzung.

Ergänzend könnten, um Illiquidität bis zur Finanzierungsrunde zu
vermeiden, die KfW bzw. die Landesförderbanken
oder die Bürgschaftsbanken - zu ähnlichen Konditionen wie zu INVEST
beschrieben - Kreditbürgschaften für Darlehen übernehmen, die Angels und andere
als Bridge an Startups vergeben, bzw. Rückbürgschaften für Überbrückungskredite
der Angels übernehmen. Ein solches Verfahren müsste schnell eingerichtet werden
und die Abwicklung müsste binnen zwei Wochen über einen Online Antrag möglich
sein.

(2) Darlehen der KfW

Zusätzlich sollte, auch, weil nicht alle Start-ups INVEST fähig sind,
das klassische Förderdarlehen verschlankt und der Situation angepasst werden. Denkbar
wäre, eine Begrenzung des Alters des Start-ups wie bei INVEST auf sieben Jahre.

Start-ups könnten online bei der KfW bzw. bei den für diese handelnden
Landesförderbanken für eine z.B. dreimonatliche Burnrate einen zinslosen oder
zumindest sehr niedrig verzinsten Kredit mit zwei Jahren Laufzeit beantragen.
Die Antragsprüfung muss auf sofort verfügbare Bonitätsinformationen beschränkt
bleiben, eine persönliche Haftung der Gründer/Gesellschafter muss
ausgeschlossen sein.

Sollte auch für Start-ups am Hausbankprinzip festgehalten werden,
müssten die Banken vollständig von der Haftung freigestellt und die zügige
Bearbeitung gesichert werden.

Weitere Vorschläge im BAND Maßnahmenkatalog beziehen sich auf

* Personalkostenzuschüsse
und Stundung von Sozialversicherungsbeträgen

* eine
zeitliche begrenzte Modifizierung des Insolvenzrechtes

* flexible
Anpassung der Umsatzsteuer.

Alle Details zum „Schutzschild“ für Angel finanzierte Start-ups in der Krise“ finden Sie hier () PDF.