Praxistipps für Gesellschafterbeschlüsse

27. Juli 2021 | BAND News

Die
Coronapandemie und die damit einhergehenden Einschränkungen haben die
Beschlussfassung der Gesellschafter in Unternehmen deutlich erschwert. Da
Präsenzveranstaltungen oft schwer zu bewerkstelligen waren, mussten die
Beschlüsse meist im Umlaufverfahren gefasst werden. Dieses Verfahren ist zwar
praktisch, aber auch fehleranfällig: falsche Dokumentation oder Nichteinhaltung
von Formalia können mitunter zur Nichtigkeit der Beschlüsse führen. Gleichzeitig
stellt sich die Frage, ob durch Digitalisierung die Beschlussfassung im
Gesellschafterkreis nicht vereinfacht werden kann.

Constanze
Hachmann, Rechtsanwältin bei LUTZ | ABEL im Bereich Venture Capital /
M&A, hat sieben Tipps für die Praxis der Start-ups und Business Angels erarbeitet,
um Gesellschafterbeschlüsse auch digital rechtssicher zu fassen. Sie gibt zusätzlich
Hinweise für Satzungsregelungen, die dies erleichtern, damit auch Beschlüsse in
digitalen Versammlungen ihre Gültigkeit behalten.

Den Artikel von Rechtsanwältin Constanze Hachmann „Gesellschafterbeschlüsse rechtssicher gestalten – Sieben Tipps für die Praxis“ finden Sie hier im BAND Best Practice Koffer.

Der
Beitrag von Rechtsanwältin Hachmann ergänzt das Standarddokument „Gesellschafterbeschluss“
des German Standards Setting Institute (GESSI), das BAND als Bundesverband der
Angels und ihrer Zusammenschlüsse gemeinsam mit dem Bundesverband Deutsche
Startups e.V. aufbaut. Bei Anwendung dieses  Dokuments haben Start-ups und Angel Investoren
rechtliche Sicherheit bei der Fassung von Gesellschafterbeschlüssen. Ergänzend
hierzu werden in dem dazugehörigen Verwendungshinweis formale Fragen
beantwortet, z.B. darüber, ob eine elektronische Unterschrift der Gesellschafter
ausreicht und wie sie auszusehen hat, oder in welchen Fällen Umlaufbeschlüsse
ausnahmsweise nicht zulässig sind.

Das Standarddokument des GESSI finden Sie hier.