Das Transparenzregister wird zum Vollregister – was Business Angels jetzt wissen müssen

4. August 2021 | BAND News

Am

  1. August 2021 ist durch das Inkrafttreten des Transparenzregister- und
    Finanzinformationsgesetz (TraFinG) das Transparenzregister zu einem
    Vollregister geworden, die Meldepflichten der wirtschaftlich Berechtigten betreffen
    nun fast alle Unternehmen in Deutschland. Die Meldepflichten, die zuvor als
    erfüllt galten, wenn die Angaben in öffentlich zugänglichen Registern
    hinterlegt waren, müssen seit dem 1. August aktiv dem Transparenzregister
    gemeldet werden.

Was
das konkret für Business Angels bedeutet, wer z.B. überhaupt als
„wirtschaftlich Beteiligter“ zu werten ist und welche Fristen für die Meldung
derselben gelten, hat Dr. Gesine von der Groeben in ihrem Artikel
„Transparenzregister – Angel-Daten können meldepflichtig sein“ dargelegt. Das
Transparenzregister der EU-Mitgliedsstaaten gibt öffentlich einsehbar Auskunft
über die wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens und soll somit
geldwäscherechtliche Vorgaben erfüllen.

Dr.
Gesine von der Groeben ist Rechtsanwältin und Partnerin bei Dentons am Standort
Frankfurt. Sie ist Mitglied der Praxisgruppe Corporate/M&A und auf die
Bereiche M&A, Venture Capital und Gesellschaftsrecht spezialisiert.

Den Artikel von Dr. Gesine von der Groeben finden Sie hier im BAND Best Practice Koffer.