Business Angels begrüßen Lockerungen für Start-up Corona Hilfen durch Brüssel
21. Juli 2020 | Pressemitteilung
Dennoch
geht in den Bundesländern in Deutschland bislang wenig voran
Eine gute
Nachricht für Start-ups, die drei Jahre alt oder älter sind, kommt aus Brüssel.
Die EU will es diesen jungen Unternehmen erleichtern, die Corona Hilfen der
Säule II der Bundesregierung in Anspruch zu nehmen. Dies ergibt sich aus der 3.
Änderung des EU-Rahmens für staatliche Coronahilfen an die Wirtschaft vom
29.6.2020.
Hintergrund ist, dass staatliche Hilfen an Unternehmen, wie
Zuschüsse oder Fördermaßnahmen, nur dann gewährt werden dürfen, wenn sich diese
Unternehmen nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Dies wird u.a.
bereits dann angenommen, wenn das Kapital zu mehr als der Hälfte durch
aufgelaufene Verluste aufgezehrt worden ist. Nach der neuen Regelung wird für
staatliche Corona Hilfen an
alle kleinen und Kleinstunternehmen befristet bis 31.12.2020 eine
Erleichterung möglich. Diese müssen erst dann „als Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten“
eingestuft werden, wenn sie am 31. Dezember 2019 Gegenstand eines
Insolvenzverfahrens waren oder Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen
erhalten haben, die noch laufen. Als kleine und Kleinstunternehmen gelten
solche, die bis zu 49 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder
Bilanz bis zu 10 Mio. Euro beträgt.
„Im
Ergebnis werden damit Start-ups, die drei Jahre oder älter sind, den jüngeren
Start-ups gleichgestellt, für die diese Erleichterung schon immer galt“, sagt
Roland Kirchhof, Vorstand von Business Angels Netzwerk Deutschland. Da Business
Angels oft längerfristig in Start-ups investiert bleiben, hätten sie die
frühere Regelung mit Sorge gesehen. Denn das finanzielle Auf- und Ab bei
Start-ups sei nicht mit der Situation etablierter Firmen zu vergleichen. Daher
hätte vielen älteren Start-ups gedroht, die Corona Hilfen der Säule II nicht
nutzen zu können.
Unser
Nachbarland Österreich hat die Erleichterung bei seinen
aws-Überbrückungsgarantien bereits umgesetzt. Deutschland hat seine
Kleinbeihilfenregelung zwar schon angepasst, muss aber vor Inkraftsetzung noch
auf die Notifizierung durch die EU-Kommission warten.
Da die
Säule II der Corona Hilfen für Start-ups von den ‚Bundesländern umgesetzt wird,
hängt es nun von deren Förderprogrammen ab, ob sie die mögliche Erleichterung
nutzen. Angesichts der Haftungsfreistellung der Länder durch die KfW ist aber
nach Meinung von BAND Vorstand Kirchhof damit zu rechnen. Die Bundesminister
Altmaier und Scholz hatten die entsprechenden Globaldarlehen mit
Haftungsfreistellung den Landesförderinstituten bereits am 08.06.2020
bereitgestellt. Seitdem warten Start-ups und Business Angels immer noch in 14
Bundesländern auf die Corona Hilfen der Säule II.
Nur
Hamburg und Schleswig-Holstein haben ihre Programme Anfang Juli gestartet. Die
meisten anderen werden dem Vernehmen nach erst Ende Juli so weit sein. Die
Folge sei, so Kirchhof, dass manche Start-ups diese Durststrecke trotz guter
Geschäftsmodelle nicht überwinden können. Das langsame Tempo vieler
Landesförderinstitute sei inzwischen nicht mehr zu rechtfertigen.
Hinweis:
Auf der BAND Website www.business-angels.de ist der jeweilige Stand der
einzelnen Bundesländer tagesaktuell nachzulesen.