Business Angels Netzwerk Deutschland: Koalitionsvertrag wenig aussagekräftig
Business Angels Netzwerk Deutschland: Koalitionsvertrag wenig aussagekräftig
Politik muss konkrete Verbesserungen für Business Angels schaffen
Essen, 26.10.2009– Wenig Konkretes, aber die Hoffnung wird nicht abgewürgt: diesen Schluss zieht Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) für die Zukunft des privaten Beteiligungskapitalmarktes aus dem Koalitionsvertrag. Immerhin werden die Business Angels ausdrücklich erwähnt, so
Nach Auffassung von BAND wäre Handlungsbedarf angesagt, wenn Deutschland als innovative Volkswirtschaft auch in Zukunft eine Rolle spielen wolle. Erst vor einem Monat hat die EU-Kommission der vom Bundesgesetzgeber verabschiedeten steuerlichen Regelung des § 20 Wagniskapitalbeteiligungsgesetzes die beihilferechtliche Zustimmung nur unter der Auflage von Gesetzesnachbesserungen erteilt. Damit hänge die darin vorgesehene steuerliche Erleichterung bei Veräußerungsgewinnen von maximal 14.210 Euro nach wie vor in der Luft.
Weil die Umsetzung der Auflagen der Kommission mit erheblicher Bürokratie für die Business Angels verbunden wäre, könnte diese Nachbesserung für BAND allenfalls vorübergehend als Lösung akzeptiert werden.
Positiv sieht BAND die Ankündigung eines High-Tech- Gründer-Fonds II, da in der Frühphase junge Technologieunternehmen oft nur durch öffentliche Fonds und Business Angels, meist in Kombination, eine Chance hätten. Die bloße Aufhebung der zeitlichen Beschränkung der Sanierungsklausel (31.12.2009), wie sie der Koalitionsvertrag ankündigt, sei hingegen völlig unzureichend. Wichtig wäre die weitgehende Aufhebung der Verlustabzugsbeschränkungen beim Anteilskauf von jungen Unternehmen, weil diese oft noch keinen oder nur geringen Gewinn gemacht haben und so die Chance einer Finanzierung erheblich verbessert werde. Ob die für die Zukunft angekündigte Neustrukturierung der Verlustverrechnung auch diesen Punkt betreffe, sei unklar. Gleiches gelte für Verrechnungen von Veräußerungsverlusten durch Business Angels mit Erträgen bei anderen Einkunftsarten.
Nach Meinung von BAND muss die Bundesregierung daher bald konkrete Vorstellungen entwickeln, wie die Finanzierung von Start-ups durch Business Angels gefördert werden kann, da Deutschland hier weit hinter anderen Europäischen Ländern, insbesondere Großbritannien hinterherhinke.
Ähnlich wie dort sollte direkt bei der Investition in ein Unternehmen ein Steuerabzug gewährt werden, weil dies den Investitionsanreiz erhöhe und auch die Investitionshöhe positiv beeinflusse. Ein weiterer Vorschlag betrifft das sog. „roll-over“: Veräußerungsgewinne werden insoweit nicht besteuert, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist erneut in junge Unternehmen investiert werden.
