BrANDneues 05/2009
Die EU-Kommission will Business Angels bürokratisieren.
Für Business Angels Netzwerk Deutschland heißt es: "Jetzt ist die Bundesregierung gefordert."
Die Hoffnung, Deutschland würde wenigstens einen kleinen Anreiz für die finanzielle Förderung junger, insbesondere technologiegetriebener Unternehmen durch Business Angels schaffen, kann nach Auffassung von Business Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) vorerst begraben werden. Eine vom Bundesgesetzgeber verabschiedete steuerliche Regelung (§ 20 Wagniskapitalbeteiligungsgesetz) sieht zwar in eng begrenzten Fällen bei Veräußerungsgewinnen eine steuerliche Erleichterung von maximal 14.210 Euro vor. Für das Inkrafttreten der Vorschrift wäre jedoch die beihilferechtliche Zustimmung der EU-Kommission erforderlich gewesen.
Diese hat mit ihrer heute bekannt gegebenen Entscheidung im beihilferechtlichen Verfahren jedoch nur formal grünes Licht gegeben. Die Umsetzung der Entscheidung der Kommission würde erneut gesetzliche Änderungen erfordern und wäre außerdem mit hohen bürokratischen Lasten für die Business Angels und die Steuerbehörden verbunden.
Unter anderem verlangt die Kommission eine Reihe von Änderungen bei der Definition der sog. Zielunternehmungen zur Anpassung an die Regelungen der europäischen Risikokapitalleitlinien. Für Business Angels bedeutet dies, dass sie, um den Steuerfreibetrag erhalten zu können, zum Zeitpunkt der Investition eine Reihe von beweiskräftigen Unterlagen aufbereiten müssen, ohne zu wissen, ob zum Zeitpunkt des eventuellen Eintritts des Veräußerungserlöses, der bis zu 10 Jahren später liegen kann, die Dokumente vom Finanzamt anerkannt werden.
„Mit so viel Bürokratie werden die Business Angels nicht leben wollen“ vermutet BAND-Vorstand Dr. Roland Kirchhof. BAND fordert daher die neue Bundesregierung auf, sich bald um das Thema zu kümmern und eine gesetzliche Lösung zu finden, die wirkliche Anreize bietet, in junge Unternehmen zu investieren. „Denn dort liegen unsere Arbeitsplätze der Zukunft. Wir dürfen diese Chancen nicht weiter verschlafen.“ hebt Kirchhof hervor. Gleichzeitig fordert er auch für Venture Capital Gesellschaften, die in der Finanzierungskette junger Technologieunternehmen das nächste Glied bilden und daher auch für Business Angels wichtig sind, eine den internationalen Standards entsprechende Lösung zu finden. Für diese hat die EU-Kommission die entsprechende deutsche gesetzliche Regelung beihilferechtlich sogar rundum abgelehnt.
